Garantiebedingungen für NEC Monitore, NEC Projektoren und NEC OPS Slot-in PCs

  1. GARANTIE

    1. Sharp NEC Display Solutions Europe GmbH, Landshuter Allee 12-14, 80637 München, Deutschland, („Sharp/NEC“) gewährt dem Endbenutzer („Kunde“) eine Herstellergarantie („Garantie“) für Direct View LED-Produkte („dvLED“) zu den folgenden Bedingungen.
    2. dvLED-Produkte bezeichnet dvLED-Geräte und dvLED-Zubehör. dvLED-Geräte sind dvLED-Module, SX-Controller, SX-Steuersoftware, SX-Helligkeitssteuerung, SX-Ein/Aus, SX-Temperatursteuerung und deren Komponenten. dvLED-Zubehör bezeichnet elektrisches und mechanisches Zubehör sowie Optionen für die dvLED-Geräte oder deren Komponenten.
    3. Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und -materialien sowie Verpackungen sind von dieser Garantie nicht abgedeckt.
  2. GARANTIEZEITRAUM UND GEOGRAFISCHE GRENZEN

    1. Die Laufzeit der Garantie für FA-, FC- und FE-LED-Produkte beträgt drei (3) Jahre ab dem Verkauf als Neugerät an den ersten Endbenutzer, für alle anderen LED Produkte zwei (2) Jahre (Laufzeit der Garantie). Als Endbenutzer gilt ausschließlich eine Person, die das dvLED-Produkt für die eigene Nutzung und nicht für kommerziellen Weiterverkauf oder Weiterverarbeitung erwirbt.
    2. Durch das Erbringen von Garantieleistungen (siehe untenstehende Definition) wird die Laufzeit der Garantie weder erneuert noch verlängert.
    3. Die Garantie gilt ausschließlich für dvLED-Produkte, die in der Europäischen Union, dem Verinigten Königreich, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island erworben wurden („geografische Grenzen“). Gilt nur für Festland (einschließlich überbrückter Inseln), abgelegene Gebiete sind ausgeschlossen. Ansprüche aus dieser Garantie („Garantieanspruch“) können lediglich innerhalb der geografischen Grenzen geltend gemacht werden.
  3. GARANTIEANSPRÜCHE

    1. Während der Laufzeit der Garantie behebt Sharp/NEC alle Herstellungs- und Materialmängel der dvLED-Produkte. Garantieansprüche werden innerhalb der geografischen Grenzen abgewickelt.
    2. Garantieansprüche werden von Sharp/NEC nur akzeptiert, wenn das mangelhafte dvLED-Produkt innerhalb der Laufzeit der Garantie zusammen mit der Originalrechnung vorgelegt wird.<(li>
  4. ANFORDERUNGEN HINSICHTLICH DER GARANTIE

    1. Mängel sind nur von der Garantie abgedeckt, wenn folgende Bedingungen zutreffen.
      1. Ordnungsgemäße Nutzung, Lagerung und Reinigung des dvLED-Produkts;
      2. Kein Fehlgebrauch des dvLED-Produkts und keine sonstige unzulässige Handlung des Kunden oder eines Dritten;
      3. Einhaltung der Betriebs- und Installationsanweisungen von Sharp/NEC;
      4. Installation und Betrieb der dvLED-Produkte durch von Sharp/NEC geschulte, beauftragte oder ermächtigte Personen;
      5. Keine Änderungen, Manipulationen oder Reparaturen der dvLED-Produkte durch Personen, die nicht von Sharp/NEC geschult, beauftragt oder ermächtigt wurden;
      6. Regelmäßige Wartung des dvLED-Produkts;
      7. Einhaltung der Wartungsanweisungen von Sharp/NEC;
      8. Kein Einsatz von Nicht-Original-Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien, die nicht von Sharp/NEC genehmigt wurden;
      9. Keine Umstände höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmungen, chemische oder biologische Belastung, Kriegshandlungen, Gewalteinwirkung oder vergleichbare Ereignisse;
      10. Keine Vireninfektion oder Nutzung des dvLED-Produkts mit Software, die nicht im Lieferumfang des dvLED-Produkts enthalten war oder die nicht ordnungsgemäß installiert wurde;
      11. Keine Betriebsbedingungen, die über die vorgesehene oder normale Nutzung hinausgehen;
      12. Keine sonstigen Ursachen für Mängel, für die Sharp/NEC keine Verantwortung trägt.
    2. Von der Garantie wird Folgendes nicht abgedeckt:
      1. Pixelfehler, die innerhalb der Spezifikationen des dvLED-Produkts liegen;
      2. Schäden, die während des Versands an das von Sharp/NEC vorgegebene Servicecenter entstehen und darauf zurückzuführen sind, dass das dvLED-Produkt nicht ordnungsgemäß für den einwandfreien Eingang im Reparaturcenter verpackt ist;
      3. Mechanische Beschädigungen (z. B. Kratzer, Druckstellen oder Bruchstellen) oder Beschädigungen elektrischer Komponenten, die auf äußere Einwirkung oder Transportschäden zurückzuführen sind;
      4. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen;
      5. dvLED-Produkte, deren Seriennummern geändert, entfernt oder unkenntlich gemacht wurden.
    3. Sollte der Kunde Fehler, Schäden oder Mängel geltend machen, obwohl diese nicht von dieser Garantie abgedeckt werden, oder sollte Sharp/NEC auf Anforderung des Kunden Mängel beheben, die von dieser Garantie nicht abgedeckt werden, behält sich Sharp/NEC das Recht vor, dem Kunden die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
  5. GARANTIEPROZESS

    1. Garantieansprüche innerhalb der geografischen Grenzen dieser Garantie werden in Absprache mit dem Sharp/NEC-Servicehelpdesk oder einem sonstigen Servicecenter von Sharp/NEC abgewickelt.
    2. Der Kunde muss seinen Garantieanspruch bei den Serviceansprechpartnern geltend machen. Wenn der Kunde einen Garantieanspruch geltend macht, hat er eine Kopie der Rechnung mit Seriennummer und Kaufdatum als Kaufnachweis vorzulegen.
    3. Für die Erbringung von Garantieleistungen durch Sharp/NEC für den Kunden in Bezug auf die dvLED-Produkte („Garantieleistungen“) während der Laufzeit der Garantie gilt folgender Ablauf:
      1. Der Kunde hat das mangelhafte dvLED-Produkt gemäß dem RMA-Prozess von Sharp/NEC und unter Verwendung des RMA-Formulars von Sharp/NEC beim Servicecenter von Sharp/NEC abzugeben bzw. an dieses einzusenden.
      2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die mangelhaften dvLED-Produkte ordnungsgemäß verpackt und in einer Weise gesichert sind, dass sie das Servicecenter von Sharp/NEC in gutem Zustand erreichen. Nach Ermessen von Sharp/NEC repariert oder ersetzt das Servicecenter von Sharp/NEC die mangelhaften dvLED-Produkte durch ein einwandfreies gleichwertiges Produkt bzw. eine einwandfreie gleichwertige Komponente und gibt dieses bzw. diese an den Kunden zurück, ohne dass Arbeits- und Materialkosten in Rechnung gestellt werden.
      3. Der Kunde trägt die Kosten des Transports zum Servicecenter von Sharp/NEC. Sharp/NEC trägt die Material- und Arbeitskosten sowie die Kosten für den Transport vom Servicecenter von Sharp/NEC zum Kunden. Das Eigentum an allen ersetzten Produkten und Komponenten geht wieder an Sharp/NEC über.
  6. SONSTIGE ANSPRÜCHE

    1. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf wesentliche Schäden werden durch diese Garantie in keinerlei Hinsicht beeinträchtigt oder beeinflusst. Derartige Ansprüche können nach Ermessen des Kunden anstelle von Ansprüchen aus dieser Garantie geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn Sharp/NEC Ansprüche aus dieser Garantie zurückweist oder nicht erfüllt.
    2. Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz und sonstige gesetzlich festgeschriebene Rechte des Kunden bleiben hiervon ebenfalls unberührt..
  7. HAFTUNG- UND LEISTUNGSBESCHRÄNKUNG

    1. Ungeachtet der Rechtsgrundlage haftet Sharp/NEC in Fällen der leichten Fahrlässigkeit lediglich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung von Sharp/NEC in derartigen Fällen ist auf direkte Verluste beschränkt, die vorhersehbar und typisch für diese Art von Vertrag sind (keine Haftung für entgangene Gewinne oder Einnahmen, Unmöglichkeit der Nutzung oder Ausfall der Produktion, Kosten für ein Ersatzprodukt, Sachschäden jenseits des dvLED-Produkts oder sonstige indirekte Schäden oder Folgeschäden). Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erst ermöglicht und deren Einhaltung von den Vertragspartnern unter normalen Umständen erwartet werden kann.
    2. Insoweit als die Haftung von Sharp/NEC ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch in Bezug auf die persönliche Haftung für Schäden, die von den Angestellten, Arbeitnehmern, Belegschaftsmitgliedern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Sharp/NEC verursacht wurden.
    3. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund von Verletzungen, gesundheitlichen Schäden oder Todesfällen.
    4. Mit dieser Garantieerklärung garantiert Sharp/NEC ausschließlich, dass das dvLED-Produkt frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
    5. Anspruchsbezogene Leistungen über die von Sharp/NEC hier garantierten Leistungen hinaus werden von dieser Erklärung nicht abgedeckt.
  8. STREITBEILEGUNG

    1. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird München vereinbart. Es gilt derselbe Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder normalen Aufenthaltsort nach Abschluss des Vertrags ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder normaler Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nicht bekannt ist.
Sharp NEC Display Solutions Europe GmbH
Landshuter Allee 12-14, 80637 München, Deutschland
Tel. +49 (0)89 99699 0
infomail.sndse@sharp.eu
www.sharpnecdisplays.eu